Begleithund

Ziel der Ausbildung zum Begleithund ist ein unbefangener, sozialverträglicher und vor allem ein verkehrssicherer Hund. Hat der Hund erfolgreich an einem Hundeerziehungskurs (Augsburger Modell) teilgenommen, ist auch die Begleithundprüfung keine große Hürde mehr.

Teilnahmebedingungen (Prüfung):

  • Teilnehmen darf jeder Hund jeder Rasse
  • Der Hund muss ein Mindestalter von 15 Monaten haben
  • Nachweis der Identität des Hundes durch Chip oder Tätowierung
  • Mitgliedschaft im SV oder in einem anderen VDH-anerkannten Verein

Augsburger Modell

Moderne Hundeerziehung

Das Augsburger Modell bietet eine praxisorientierte Hundeerziehung nach modernen Ausbildungsmethoden. Die Kursteilnehmer üben mit ihren Hunden die Grundkommandos und das Gehorsam wie z.B. die Leinenführigkeit, in nachgestellten Alltagssituationen. Dem Hundehalter wird ganz nebenbei nützliches Basiswissen über das Verhalten und die Körpersprache ihrer Hunde vermittelt. Gemeinsames Ziel der Hundeerziehungskurse: der alltagssichere Familienhund.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen darf jeder Hund jeder Rasse
  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate
  • Eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Impfbuch müssen mitgeführt werden
  • Eine Vereinsmitgliedschaft des Hundehalters ist nicht erforderlich. 

Fährte

Fährtenhunde werden selbstverständlich nicht als solche geboren – sie verfügen lediglich über eine mehr oder weniger ausgeprägte Veranlagung zum Fährtenlesen. Erst durch die spezielle Fährtenhundausbildung wird ein Hund überhaupt einsatzfähig. In den Trainingseinheiten müssen die Tiere vor allem lernen, sich beim Absuchen der Spur nicht von anderen Geruchseindrücken ablenken zu lassen.
Die Fährtenhundausbildung gehört zu den am höchsten spezialisierten Disziplinen des Hundetrainings. Da diese Ausbildung, im Gegensatz zu vielen anderen Hundesportarten, den Hunden keine körperlichen Höchstleistungen (im Hinblick auf Bänder- und Gelenkbelastung) abverlangt, können bereits heranwachsende Tiere mit dem behutsamen Training zum Fährtenlesen beginnen.

Die Fährtenhundprüfung kann als eigenständige Disziplin (FH1 und FH2) geprüft werden oder als Teildisziplin der Gebrauchshundprüfung.

Schutzdienst

Sportlich aktive Hunde sind nicht nur körperlich robuster und gesünder als inaktive Hunde, sondern in der Regel in ihrem Wesen ausgeglichener und friedlicher. Auch der Gebrauchshundsport mit seinen drei Teildisziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst schafft ein sportliches und gleichzeitig kontrolliertes „Ventil“ für den aktiven und energiegeladenen Schäferhund – denn es liegt in der Natur seiner Rasse, dass er gefordert und gefördert werden will. Dabei stellen weder die Ausbildung zum Gebrauchshund noch der Sport selbst eine Gefahr für andere dar. 

Charakterstärke und physische Belastbarkeit:

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gebrauchshund – insbesondere für den Schutzdienst – ist ein vollkommen gesunder, leistungsfähiger und belastbarer Hund. Charakteristische Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Triebveranlagung (nicht zu verwechseln mit Aggression) und Freude an der Arbeit müssen bei einem angehenden Gebrauchshund stark ausgeprägt sein.

 

Alle Informationen stammen von der offiziellen Seite des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V.

https://www.schaeferhunde.de/der-deutsche-schaeferhund/ausbildung-und-sport

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